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Nordrhein-Westfalen

Zuständig: Innenministerium NRW

Bezirksregierungen

Bezirksregierung Arnsberg
 
Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Münster

Offizielles:

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung

Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs im Bereich Feuerschutz [Backup]

Überörtliche Hilfe größeren Umfangs im Bereich Feuerschutz des Regierungsbezirks Düsseldorf [Backup] 

Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen - Jahresbericht 2003 [Backup]

Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen - Jahresbericht 2004 [Backup]

Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen - Jahresbericht 2005 [Backup]

Rettungsgesetz

Einführung einer einheitlichen Patientenanhängekarte/-tasche im Rettungsdienst und bei Großschadensereignissen [Backup] / Anlage [Backup]

Empfehlungen des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst zur Einbindung von Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe (Notfallhelfer-Systeme) in Nordrhein-Westfalen [Backup] | Anlage [Backup]

Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung [Backup]

Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen [Backup] | Anlage [Backup]


Technik:

Betreuungsanhänger Technikanhänger Sanitätsdienst
1999 Firma Schmitz 2002 Firma AIW Gerätewagen Sanitätsdienst
1999 Firma OWR 2003 Firma Ewers Beschreibung GW-San [Backup]
2000 Firma OWR   Abrollcontainer MANV
2001 Firma OWR    
2004 Firma Ewers (wie 2001)    

"Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die Beladung der landeseigenen Anhänger ohne Genehmigung durch das Land NRW nicht verändert werden darf. Dies gilt sowohl für die Unterbringung der Kisten und der nicht in Kisten verlasteten Ausstattung auf dem Anhänger nach Beladeplan als auch für den Inhalt der Kisten und die Beschriftung der Kisten und der Fächer.
In eventuell vorhandenen leeren Fächern und Kisten kann organisationseigene Ausstattung verlastet werden, solange das zulässige Gesamtgewicht der Anhänger nicht überschritten wird. Auf die Einhaltung der Mindest- und Höchststützlast ist zu achten."
Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf

26.11.2006

 

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