Nordrhein-Westfalen
Zuständig:
Innenministerium NRW
Bezirksregierungen
Offizielles:
Technik:
"Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die Beladung der landeseigenen Anhänger ohne Genehmigung durch das Land NRW nicht verändert werden darf. Dies gilt sowohl für die Unterbringung der Kisten und der nicht in Kisten verlasteten Ausstattung auf dem Anhänger nach Beladeplan als auch für den Inhalt der Kisten und die Beschriftung der Kisten und der Fächer.
In eventuell vorhandenen leeren Fächern und Kisten kann organisationseigene Ausstattung verlastet werden, solange das zulässige Gesamtgewicht der Anhänger nicht überschritten wird. Auf die Einhaltung der Mindest- und Höchststützlast ist zu achten."
Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf
26.11.2006
|