| |
Sanitätsdienst
Aufgaben des Arzttruppwagens nach Bund
Soll : 880 [90.000€]
Der ArztTrKW dient der Einrichtung und dem Betrieb eines Verbandplatzes. Die Besatzung besteht aus 6 Personen. Auf dem Verbandplatz werden neben der Sichtung und Registrierung ärztliche und sanitätsdienstliche Sofortmaßnahmen vorgenommen, die erforderlich sind, um die Transportfähigkeit der Verletzten für den Transport ins Krankenhaus herzustellen. Sofern keine ausreichende Transportkapazität verfügbar ist oder bei mangelnder Aufnahmekapazität der Krankenhäuser ist die sanitätsdienstliche und pflegerische Betreuung am Verbandplatz sicherzustellen. Die Ausstattung umfaßt u.a. ein Sanitätszelt. Im Bedarfsfall kann der ArztTrKW auch zum behelfsmäßigen Transport liegender Verletzter eingesetzt werden. Die neue Fahrzeuggeneration wird mit einem Fahrzeugfunkgerät FuG 8b-1 ausgestattet werden.
Quelle: BVA-ZfZ Referat T
Aufgaben des Krankentransportwagen nach Bund
Soll : 1760 [37.500€]
Der KTW wird zum Transport von bis zu 4 Verletzten bzw. Erkrankten zu stationären Versorgungseinrichtungen unter sanitätsdienstlicher Versorgung eingesetzt. Die Ausstattung umfaßt u.a. die Notfallkoffer Arzt, Säugling/Kleinkinder und ein Sauerstoffbehandlungsgerät sowie ein Feldgerät künstliche Beatmung. Die Besatzung besteht aus 2 Personen. Neben dem reinen Transport kann auch die sanitätsdienstliche Unterstützung anderer Aufgabenbereiche (insbesondere Betreuung und Dekontamination) sowie die Erstversorgung von Verletzten erfolgen. Durch die Ausstattung mit einem Fahrzeugfunkgerät FuG 8b-1 ist die kommunikative Anbindung an die Leitstelle gegeben. Das Fahrzeug entspricht der Norm DIN 75 080.
Quelle: BVA-ZfZ Referat T
Ausbildungskonzept des Bundes:
|
|