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Bund

Zuständig:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Recht:
siehe BMI


Fundstücke:

Aufsatz über die  Freistellung nach §§ 13 a WPflG/ 14 ZDG Rechte und Pflichten der freigestellten Helfer

Broschüre Zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr (vom BAG; Stand: März 2003) (2,9 MB)

Durch TOB auch im Notfall mobil (120 KB) (Bevölkerungsschutz - Magazin für Zivil- und Katastrophenschutz)
Die Transportorganisation des Bundes - ein wenig bekanntes Element staatlicher Vorsorge

Strategische Neukonzeption der ergänzenden technischen Ausstattung des Katastrophenschutzes im Zivilschutz
Entwurf 14.0 Stand: 13.03.2003 Quelle

Alte Vorschriften und Stärkenachweise:

 

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