Bund
Zuständig:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Recht:
siehe BMI
Fundstücke:
Aufsatz über die Freistellung nach §§ 13 a WPflG/ 14 ZDG Rechte und Pflichten der freigestellten Helfer
Broschüre Zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr (vom BAG; Stand: März 2003) (2,9 MB)
Durch TOB auch im Notfall mobil (120 KB) (Bevölkerungsschutz - Magazin für Zivil- und Katastrophenschutz)
Die Transportorganisation des Bundes - ein wenig bekanntes Element staatlicher Vorsorge
Strategische Neukonzeption der ergänzenden technischen Ausstattung des Katastrophenschutzes im Zivilschutz
Entwurf 14.0 Stand: 13.03.2003 Quelle
Alte Vorschriften und Stärkenachweise:
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